Bei einer Kapitalerhöhung gegen Bar gibt das Unternehmen neue Aktien heraus, sodass dem Unternehmen neues Eigenkapital zufließt. Damit der Unternehmensanteil der Altaktionäre nicht verwässert wird, erhalten diese Bezugsrechte, wodurch ihnen ein, nach ihrem Anteil an dem bisherigen Grundkapital, entsprechender Teil der neuen Aktien zugeteilt wird.