Als Anleger besitzt du bei BISON drei Arten von Verlusttöpfen:
- Verlustverrechnungstopf Aktien: In diesem werden die realisierten Verluste aus Aktiengeschäften gesammelt.
- Verlustverrechnungstopf Sonstiges: In diesem werden die realisierten Verluste aus anderen Wertpapiergeschäften, wie etwa Kursverluste aus ETFs, gesammelt.
- Quellensteuerverrechnungstopf: Dieser dient dazu, die Quellensteuer auf ausländische Kapitalanlagen anrechenbar zu machen.
Es können nur bestimmte Wertpapierverluste mit bestimmten Wertpapiergewinnen verrechnet werden. Das bedeutet für dich, dass realisierte Gewinne aus dem Verkauf von ETFs ausschließlich mit Verlusten aus dem Verlusttopf “Sonstiges” verrechnet werden können. Erträge aus Aktien können hingegen mit den Verlusten aus beiden Verlusttöpfen (Verlusttopf “Aktien” und Verlusttopf “Sonstiges”) verrechnet werden.
Sofern keine Verlustbescheinigung beantragt wird, werden die Verlustverrechnungstöpfe “Aktien” und “Sonstiges” zum 31.12. automatisch in das Folgejahr übertragen und sind so auch mit zukünftigen Erträgen verrechenbar. Beachte bitte, dass mit Beantragung einer Verlustbescheinigung die Verlustverrechnung nur noch im Zuge der Einkommensteuererklärung möglich ist. Der Quellensteuerverrechnungstopf wird am Ende eines Steuerjahres automatisch zurückgesetzt und auf der Jahressteuerbescheinigung bescheinigt.