Wie werden Staking-Rewards versteuert?

In jedem Fall solltest du dich von einem Steuer- oder Rechtsberater hinsichtlich deiner persönlichen steuerlichen Situation beraten lassen. Die von BISON zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Folgenden haben wir die steuerliche Behandlung von Staking-Rewards kurz für dich zusammengefasst:

Staking wird in Deutschland potenziell zweimal besteuert: Einmal, wenn du die Staking-Rewards erhältst, und ein zweites Mal, wenn du die Staking-Rewards verkaufst. Staking-Rewards werden grundsätzlich im Zeitpunkt des Zuflusses als sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG behandelt. Für die Besteuerung wird der Euro-Gegenwert zum Zeitpunkt des Zuflusses als Berechnungsgrundlage herangezogen. Es gilt eine Freigrenze in Höhe von 256 Euro. Diese gilt jedoch für alle Einkünfte, die unter § 22 Nr. 3 EstG fallen. Die erhaltenen Einkünfte werden bei Zufluss mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. 

Wenn du deine Staking-Rewards innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist in Deutschland realisierst - also verkaufst - musst du sie versteuern. Die Höhe der Steuer hängt von deiner Steuerklasse ab. Bei spezifischen Fragen bitten wir dich einen Steuerberater aufzusuchen.

War dieser Beitrag hilfreich?
160 von 190 fanden dies hilfreich

Beiträge in diesem Abschnitt