In jedem Fall solltest du dich von einem Steuer- oder Rechtsberater hinsichtlich deiner persönlichen steuerlichen Situation beraten lassen. Die von BISON zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Folgenden haben wir die steuerliche Behandlung von Staking-Rewards kurz für dich zusammengefasst:
Staking wird in Deutschland potenziell zweimal besteuert: Einmal, wenn du die Staking-Rewards erhältst, und ein zweites Mal, wenn du die Staking-Rewards verkaufst. Staking-Rewards werden grundsätzlich im Zeitpunkt des Zuflusses als sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG behandelt. Für die Besteuerung wird der Euro-Gegenwert zum Zeitpunkt des Zuflusses als Berechnungsgrundlage herangezogen. Es gilt eine Freigrenze in Höhe von 256 Euro. Diese gilt jedoch für alle Einkünfte, die unter § 22 Nr. 3 EstG fallen. Die erhaltenen Einkünfte werden bei Zufluss mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Wenn du deine Staking-Rewards innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist in Deutschland realisierst - also verkaufst - musst du sie versteuern. Die Höhe der Steuer hängt von deiner Steuerklasse ab. Bei spezifischen Fragen bitten wir dich einen Steuerberater aufzusuchen.