In jedem Fall solltest du dich von einem Steuer- oder Rechtsberater hinsichtlich deiner persönlichen steuerlichen Situation, insbesondere zu den Besonderheiten deines Herkunftslandes, beraten lassen. Die von BISON zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Weiteren haben wir für dich die steuerliche Behandlung dargestellt, sofern du in Deutschland steuerpflichtig bist:
Kryptowährungen
Der Tausch oder Rücktausch von Kryptowährungen, die vom Verkäufer nicht selbst in Euro oder einer anderen Kryptowährung generiert wurden, führen in Deutschland zu einem privaten Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Der Gewinn ist jedoch in Deutschland nur dann steuerpflichtig, wenn zwischen Erwerb und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt (Spekulationsfrist/Haltedauer) und die jährliche Freigrenze in Höhe von 600 EUR überschritten wurde (ab 2024 sind es 1.000 EUR). Diese Freigrenze gilt allerdings für den Gesamtgewinn aus sämtlichen privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb eines Jahres. Bei Fragen zur Freigrenze bezüglich der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung, auch Ehegattensplitting genannt, bitten wir dich, einen Steuerberater zu kontaktieren. Der Gewinn aus der Veräußerung von Kryptowährung ergibt sich als Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Veräußerungspreis. Hierbei wird die Fifo-Methode angewandt (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG), wonach angenommen wird, dass die zuerst angeschafften Bestände zuerst veräußert wurden. Wenn zwischen Erwerb und Veräußerung mehr als ein Jahr liegt, sind Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen im privaten Bereich nicht einkommensteuerpflichtig. BISON zieht keine Steuern ab. Für die Steuererklärung deiner etwaigen Krypto-Gewinne oder -Verluste bist du verantwortlich.
Wertpapiere
Als deutscher Anbieter berücksichtigen wir vollumfänglich die deutsche Abgeltungsteuer, d.h. sobald du einen Kapitalertrag (z. B. Gewinn aus Aktienverkäufen oder Dividenden) erzielst, ermitteln wir die Steuerpflicht und führen die Kapitalertragsteuer anschließend automatisch an das Finanzamt ab.
Darüber hinaus führen wir bei jeder Verkaufsorder eine Verlustoptimierung durch. Bevor die Steuern auf einen Gewinn berechnet werden, prüfen wir die Verrechnungsmöglichkeit gegen möglicherweise vorhandene Verlusttöpfe. Zudem führen wir einmal im Monat eine Steueroptimierung durch und verrechnen bereits angefallene Steuern gegen später entstandene Verluste.
Als Nachweis der steuerlichen Behandlung deiner Kapitalerträge erstellen wir dir für jede Wertpapiertransaktion eine Abrechnung mit allen relevanten Details sowie einmal jährlich eine Jahressteuerbescheinigung, in der die Gesamtsumme der im zurückliegenden Steuerjahr erzielten und versteuerten Kapitalerträge nachvollzogen werden kann.
Bei spezifischen Fragen bitten wir dich jedoch, einen Steuerberater aufzusuchen.