Mit der Investmentsteuerreform im Jahre 2018 wurde die Vorabpauschale eingeführt, welche eine gewisse regelmäßige Mindestbesteuerung bei thesaurierenden und teilausschüttenden Fonds sowie ETFs gewährleisten soll. Der Grund: Bei diesen Arten werden die Ausschüttungen ganz oder teilweise reinvestiert und somit nicht ausgezahlt und versteuert.
Die Vorabpauschale wird auf Basis des zugrundeliegenden Fonds und gewissen weiteren Faktoren berechnet. Auf diese Vorabpauschale wird die Kapitalertragsteuer angewendet und abgeführt.
Die Steuer wird von uns direkt an den Fiskus abgeführt, jedoch vorher mit deinem Freistellungsauftrag und deinen Verlusttöpfen verrechnet. Außerdem wird sie nicht abgeführt, solltest du eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei uns eingereicht haben.
Bei spezifischen Fragen bitten wir dich, einen Steuerberater aufzusuchen.