Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Liegt dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag, kannst du über dein zuständiges Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen.

Diese bestätigt, dass du keine Einkommenssteuer an das Finanzamt zahlen und keine jährliche Einkommenssteuererklärung abgeben musst. Die Nichtveranlagungsbescheinigung gilt nur für den Handel mit Wertpapieren, da beim Handel mit Kryptowährungen keine steuerrelevanten Daten an das Finanzamt weitergeleitet werden.

Bei weiteren Fragen wende dich bitte an deinen Steuerberater.

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